RENOVIERUNG

 

Renovierungsarbeiten

Unter Renovierung  verstehen wir Maßnahmen zur Modernisierung  oder Verschönerung von Häusern,  bevorzugt in Wohnungen, Treppenhäusern und Kellern. Man beseitigt Schäden aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch und stellt den ursprünglichen Stand der Nutzbarkeit wieder her - oder aber einen besseren.

Wir verlegen  Laminatböden, tapezieren und streichen. Viele andere damit zusammenhängende Tätigkeiten werden durch unseren Hausmeisterdienst erledigt.

Im Sinne des Mietrechts ist die „Renovierung“ ein Synonym für Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen). Deren Durchführung ist nach den in Deutschland üblichen vorgedruckten Mietverträgen meist Sache des Mieters. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist diese Standardklausel für reine Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht zulässig. Ausnahme hiervon natürlich die Kleinreparaturen.  Wir empfehlen unseren Vermietern, die über vermietbaren Wohnraum verfügen,  gerne eine sogenannte Einzugsrenovierung. Nachdem aber im Jahre 2009 das Verbot starrer Klauseln in Mietverträgen durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschlossen wurde stehen viele Eigentümer nach dem Auszug der Mieter vor komplett verwohnten Objekten. Um den Urzustand wieder herzustellen bieten wir Ihnen kostengünstige aber professionelle Leistungen an:

-          Bodenverlegung (Fliesen, Laminat, Parkett, PVC, Linoleum  usw.)

-          Tapezierarbeiten

-          Streicharbeiten

-       Reparaturarbeiten

-       Badsanierung (wir verlegen Fliesen, eine Santärfirma verlegt Leitungen)

-          und vieles mehr auf Anfrage

 
 
 
 
 
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