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immobjecta e.k.
Kirchgasse 12
55126 Mainz

Telefon: 06131-622 51 81
Fax: 06131-622 51 88



Handelsregisternr.: Mainz 90 HRA 3852
USt.-Id: DE222882679
Geschäftsinhaber: Birgit Gennies

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO beim Ordnungsamt Mainz, PF 3620 , 55026 Mainz


1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Speicherung von Zugriffsdaten
Bei jedem Zugriff auf diese Webseite werden verschiedene Informationen gespeichert. Unter anderem: IP-Adresse, Browser, Betriebssystem, Uhrzeit/Datum des Zugriffes, Name der zugegriffenen Datei, Zugriffsstatus und die Datenmenge. Diese Daten dienen ausschließlich zu statistischen Zwecken. Die Daten werden nicht an Dritte, auch nicht in Teilen, weitergegeben.

6. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden – zusammen mit dem beigefügten Exposé, Angebot, Businessplan bzw. sonstiger Unterlagen – unwiderruflicher Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen; mit jedweder Verwendung der überreichten Unterlagen anerkennt der Empfänger diese nachstehenden Geschäftsbedingungen wie folgt:

Tätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien-Consulting / -Vermittlung

1.         Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns von dritter Seite erteilten Informationen und (Verkäufer/Eigentümer/Vertreter/Bevollmächtigter/ Behörden etc.) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben können wir keine Haftung übernehmen. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, ausgeschlossen.

2.         Wir haften nicht für die Bonität der von uns vermittelten Geschäftspartner. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Zwischenverkauf und –Vermietung bzw. –Verpachtung sind vorbehalten.

3.         Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt. Die unbefugte Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so hat unser Auftraggeber und/oder Empfänger uns Ersatz in Höhe der entgangenen Provision zu leisten, die im Erfolgsfalle eingetreten wäre.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen, mitzuteilen und in geeigneter Form, d.h. schriftlich, zu belegen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

4.         Unsere Courtage im Falle erfolgreichen Nachweises bzw. erfolgreicher Vermittlung beziffert sich wie folgt:

                       a)         bei Kaufverträgen über Grundstücke: 5 % oder die im Exposé ausgewiesene Courtage notariell beurkundeten Grundstückkaufpreises;

                                b)         bei Bestandsimmobilien: 5 % oder die im Exposé ausgewiesene Courtage des notariell beurkundeten Kaufpreises;

                                c)         bei projektierten Grundstücken: 5 % des Gesamtvolumens (Grundstück + komplette Entwicklungs- und Baukosten); oder die im Exposé ausgewiesene Courtage;

                                d)         beim Abschluss von Miet-/Pachtverträgen: 3 Monats-Netto-Mieten/-Pachten bei

einer Vertragsdauer von bis zu 10 Jahren; 4 Monats-Netto-Mieten-/Pachten bei einer Vertragsdauer von mehr als 10 Jahren.

Die oben genannten Courtagen erhöhen sich um die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

5.         Wünscht der Angebotsempfänger/Kaufinteressent die Reservierung eines Objektes, so hat er dafür – da hierdurch das Objekt nicht weiter angeboten werden kann und somit andere Kaufinteressenten abgeblockt werden – unwiderruflich eine Reservierungsgebühr in Höhe von 1 % des Kaufpreises bei Verkaufsfällen bzw. in Höhe von einer Monatsmiete/Monatspacht bei Vermietung/Verpachtung (jeweils zzgl. Gesetzlicher Umsatzsteuer) bei Reservierungsauftragserteilung an uns zu zahlen. Diese Reservierungsgebühr wird – sofern es zum Abschluss eines Kauf- bzw. Miet-/Pachtvertrages gelangt, mit der zu zahlenden Provision verrechnet.

6.         Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Dies ist in der Regel der notarielle Kaufvertrag bzw. der endgültige Miet-/Pachtvertrag. Hierbei bleibt unser Provisionsanspruch unwiderruflich auch für den Fall bestehen, dass der Vertrag aus Gründen, die wir weder zu vertreten noch zu verantworten haben, später rückabgewickelt wird.

7.         Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

8.         Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts aufgelöst oder aber aus anderen Gründen rückgängig gemacht wird, die wir weder zu vertreten noch zu verantworten haben. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

9.         Unsere Provisionsrechnungen sind am Tage der notariellen Beurkundung bzw. bei Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages am Tage des Abschlusses des diesbezüglichen obligatorischen Schuldverhältnisses ohne Abzug fällig und sofort auf unser in der Rechnung benanntes Geschäftskonto zahlbar, wobei wir Verzugszinsen, die 1 % des geschuldeten Rechnungsbetrages pro angefangenen Monat betragen, erst bei Ablauf eines Zeitraumes von 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss berechnen.

10.       Kommt zwischen dem Angebotsempfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder dessen jeweiligen Rechtsnachfolgern ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande oder erwirbt der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die vorstehend aufgeführten Courtangen an uns zu zahlen.

11.       Wir haben auch dann Anspruch auf unsere Courtage, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Anpachtung des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird; die für die Anmietung oder Anpachtung gezahlte Courtage wird in diesem Falle in Höhe von 50 % angerechnet.

12.       Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen mit dem Vertragspartner zustande kommen.

13.       Sofern nicht der Angebotsempfänger selbst, sondern eine mit ihm – unmittelbar oder mittelbar – verbundene natürliche oder juristische Person den Vertragsabschluss (Kaufvertrag- Pacht- bzw. Mietvertrag) tätigt, bleibt der Angebotsempfänger für den Fall uns gegenüber provisionspflichtig, dass wenn und soweit der endgültige Käufer/Pächter/Mieter keine Courtage (n) an uns bezahlt. Die diesbezügliche Haftung des Angebotsempfängers erlischt erst, wenn unsere Courtage (n) letztendlich vom Käufer/Mieter in vollem Umfang reguliert sind.

14.       Falls nicht Gegenteiliges vereinbart ist, sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil als Makler/Vermittler tätig zu sein.

Tätigkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen

15.       Soweit anwendbar, gelten die Punkte 1 bis 14 auch für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen.

16.       Die Verträge zur Eigenkapital- und/oder Fremdkapitalfinanzierung (Darlehensvertrag etc.) werden vom Kunden direkt mit dem Kreditinstitut, Eigenkapitalgeber etc. Abgeschlossen. Das kooperierende Kreditinstitut bzw. der kooperierende Eigenkapitalgeber übernimmt die komplette Vertragsabwicklung und steht während der Vertragslaufzeit dem Kunden als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Annahme bzw. das Zustandekommen eines konkreten Vertrages zur Eigenkapital- und/oder Fremdkapitalfinanzierung kann von der immobjecta e.k. nicht garantiert oder beeinflusst werden.

17.       Die von der von der immobjecta e.k. veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner /Eigen- und Fremdkapitalgeber etc.) sind freibleibend. Eine bindende Vereinbarung von Konditionen erfolgt ausschließlich durch das schriftliche Konditionenangebot des Eigen- bzw. Fremdkapitalgebers etc. an den Kunden unter Berücksichtigung der im Angebot genannten Auflagen, Vorbehalte und Bedingungen. Die immobjecta e.k. erteilt grundsätzlich keine Finanzierungszusagen und ist auch nicht befugt, Rückzahlungsbeträge entgegenzunehmen.

18.       Die von der immobjecta e.k. verwendeten Daten werden durch den Kunden und/oder dem Eigen- und Fremdkapitalgeber, etc. zur Verfügung gestellt. Die immobjecta e.k. weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Daten nicht überprüft werden. Die Nutzung der Daten geschieht somit auf eigenes Risiko. Die Daten werden vom der immobjecta e.k. möglichst umgehend an die kooperierenden Eigen- und/oder Fremdkapitalgeber etc. bzw. den Kunden weitergeleitet. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten können wir keine Haftung übernehmen. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber auch bei eigenen Fehlern mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, ausgeschlossen. Insoweit bleiben die Rechte des Interessenten unberührt.

19.       Für die Finanzierungsvermittlung wird ein Honorar in Höhe von 2 % bezogen auf den Bruttobetrag des Eigen- und/oder Fremdkapitals zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Das Vermittlungshonorar ist mit Unterzeichnung des Vertrags/der Verträge zur Eigenkapital- und/oder Fremdkapitalfinanzierung (Darlehensvertrages etc.) zur sofortigen Zahlung fällig. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind wir berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil als Vermittler tätig zu sein.

 Schlussbestimmungen

20.       Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Sollte eine Bestimmung/Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen/Klauseln davon unberührt bestehen.

21.       Erfüllungsort und Gerichtsstand – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – ist der Geschäftssitz der immobjecta e.k.

 

 

 

 

 

 

 


 
 
 
 
 
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